Das Steuer- und Abgabenrecht wird immer komplizierter. Selbst kommunizierte Steuervereinfachungen entpuppen sich in der Praxis als Bürokratiemonster und führen zu einer immer größeren Rechtsunsicherheit. Hinzu kommt ein Abbau von Arbeitsplätzen in der Finanzverwaltung, die es auch den Finanzbeamten immer schwieriger macht, die Fälle in einer adäquaten Zeit zu bearbeiten, Rückfragen zu beantworten und ggf. Hilfestellung zu leisten. Daher ist eine sorgfältige Erstellung jeglicher Steuerunterlagen und Steuererklärungen umso wichtiger. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Steuerberater übernehmen wir für Sie die laufende Buchhaltung, die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung und die Erstellung des Jahresabschlusses.
Daneben beraten wir Sie zu Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Situation. Schließlich übernehmen wir die Vertretung vor den Finanzbehörden.
Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu anzupassen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.
Die monatliche Buchführung besteht nicht nur aus der Erfassung von Buchungssätzen. Daneben sind auch die Kostenplanung, die Erfolgskontrolle mittels wichtiger Auswertungen (BWA) oder die Offene-Posten Buchführung wesentlicher Bestandteil eines optimalen betrieblichen Rechnungswesens. Hinzu kommen ständig steigende Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung seitens des Gesetzgebers. Mit Übernahme Ihrer Buchhaltung erstellen wir für Sie bei Bedarf ein umfassendes Reporting. Dieses Controlling-Reporting ermöglicht Ihnen einen Überblick u.a. über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Analysen geben Ihnen Aufschluss über die Finanzsituation und die Liquiditätslage Ihres Unternehmens. Unser Controlling-Report ist ein erstklassiges Steuerungsinstrument und findet auch bei Banken großen Anklang. Hiermit haben Sie auf einen Blick die wichtigsten Kennzahlen im Blick und darüber hinaus eine optisch ansprechende Auswertung für Ihre Kreditgeber und Geschäftspartner.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer ganz oder teilweisen Selbstübernahme Ihrer Buchhaltung. In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten und mit unseren Systemen kompatiblen Buchhaltungs-Software. Wir bieten Ihnen darüber hinaus die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über aktuelle und wichtige Änderungen aus dem Steuer- und Handelsrecht.
Im Leistungsfeld „Buchhaltung“ bieten wir Ihnen u.a. folgende Services an:
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung weichen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben ab und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz. Wir beraten Sie hinsichtlich der für Sie richtigen Form der Jahresabschlusserstellung unter Abwägung der wirtschaftlichen Vorteile, der gesetzlichen Anforderungen und nicht zuletzt der kostenoptimierten Umsetzung.
Seit 2012 ist die Einreichung einer elektronischen Bilanz (E-Bilanz) beim Finanzamt für alle bilanzierenden Unternehmen verpflichtend. Dabei ist der Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen.Dabei wird die Bilanz in eine rechtsformunabhängige Taxonomie transformiert und dem Finanzamt zur Verfügung gestellt.
Wir erstellen Ihre E-Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses und kümmern uns um die elektronische Versendung an das Finanzamt.
Außerdem beraten wir Sie gerne auch bei der Umsetzung des Projekts, sofern Sie Ihre Buchhaltung und die E-Bilanz selbst erstellen.
Wir evaluieren die richtige Software und erstellen bei Bedarf das Kontenmapping auf die Standardtaxonomie.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuer- und Sozialversicherungsrechts; umfasst sie doch sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet werden wir durch ständige Weiterbildung gerecht. Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung einem Experten und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit,raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:
Bitte beachten Sie auch, dass die Deutsche Rentenversicherung zur Sicherung ihres Beitragsaufkommens immer strengere Maßstäbe bei Sozialversicherungsprüfungen anlegt. Wir raten daher dringend, Lohnbuchführungen grundsätzlich nur von qualifiziertem Personal durchführen zu lassen.
Eine der Kernaufgaben eines Steuerberaters ist die betriebswirtschaftliche Beratung seiner Mandanten. Die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen an einen Unternehmer sind heute so eng mit einander gekoppelt, dass eine optimale steuerliche Lösung nur dann möglich ist, wenn auch die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:
Die Einkommensteuer ist eine der komplexesten Materie des deutschen Steuerrechts. Neben den fachlichen Anforderungen, die einer ständigen Veränderung durch Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung unterliegen, haben Sie inzwischen auch eine ganze Reihe technischer Besonderheiten zu beachten. So sind die heutigen Steuererklärungen in aller Regel dem Finanzamt nach einem Zertifizierungs- bzw. Authentifizierungsverfahren elektronisch zu übermitteln. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung unter Beachtung der vorgenannten rechtlichen Vorgaben und werten die Ergebnisse für Sie aus.
Wir ermitteln Ihren persönlichen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz und geben Ihnen wichtige Hinweise, wie Sie Ihre Steuerposition optimieren können.
Übrigens: Sofern Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, gilt die hinlänglich bekannte Abgabefrist bis zum 31.05. des Folgejahres nicht.
In diesem Fall verlängert sich die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres.
Und: Die Kosten für einen Steuerberater sind (zumindest teilweise) steuerlich absetzbar. Auch diesbezüglich und zu vielen weiteren Themen rund um Ihre Einkommensteuererklärung beraten wir Sie gerne.
Alle Informationen dazu finden sie hier.
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