Gemeinnützige Einrichtungen

Unser Spezialgebiet : gemeinnützige Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen

 

Wenn Sie eine Einrichtung oder ein Unternehmen im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege betreiben, ist für Sie das Gemeinnützigkeitsrecht von grundlegender Bedeutung.

 

Steuerliche Vorteile für gemeinnützige Unternehmen

Das Gemeinnützigkeitsrecht bringt gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen steuerliche Vorteile wie zum Beispiel die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer. Daneben können gemeinnützige Körperschaften viele ihrer Leistungen umsatzsteuerfrei ausführen und sind für erhaltene Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt.

 

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Um als gemeinnützige Organisation anerkannt zu werden, muss die jeweilige Einrichtung jedoch einige wichtige Vorschriften beachten, die durch die Abgabenordnung, den Anwendungserlass zur Abgabenordnung, Verfügungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen der Finanzgerichte vorgegeben werden. Hierzu zählen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, das Begünstigungsverbot und die satzungsmäßige Vermögensbindung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Voraussetzungen durch die steuerbegünstigte Einrichtung ist für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unerlässlich und sollte daher durch die gesetzlichen Vertreter stets beachtet werden. Dies gilt nicht nur für die Satzung des Vereins, sondern auch für deren satzungsmäßige Verwendung der Mittel und die alltägliche Geschäftsführung. – Hier den Überblick zu behalten, ist ohne fachkundige Unterstützung kaum möglich.

 

Wir sind Ihre Spezialisten für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen

Wir beraten und betreuen umfassend gemeinnützige Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege durch spezialisierte Mitarbeiter. Seit vielen Jahren erbringen wir hoch qualifizierte Leistungen für überwiegend gemeinnützige Organisationen. Wir gehören damit zu den wenigen Experten, die sich auf Mandanten der Freien Wohlfahrtspflege spezialisiert haben.

 

 

Unsere Kompetenzen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts

 

Wir unterstützen Sie mit unseren Fachkenntnissen in allen steuerlichen Belangen. Insbesondere unterstützen wir Sie bei folgenden Themen:

 

Jahresabschluss

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss auf Basis der zahlreichen Spezialvorschriften für gemeinnützige Einrichtungen. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen an die Rücklagenbildung beachtet und ggf. Hinweise auf entsprechende Änderungen gegeben. Wir arbeiten dabei eng mit Ihrem Wirtschaftsprüfer zusammen, sofern Ihre Einrichtung einer entsprechenden Prüfungspflicht unterliegt. Eine fristgerechte und für Sie möglichst unkomplizierte Erstellung ist für uns selbstverständlich. Die Unterlagen für die Jahresabschlusserstellung holen wir bei Bedarf bei Ihnen vor Ort ab.

 

Buchführung

Der Buchführung kommt in einer gemeinnützigen Einrichtung eine große Bedeutung zu. Zahlreiche Sondervorschriften sind hier zu beachten. Wir erstellen Ihre Buchführung oder helfen Ihnen bei der Einrichtung Ihrer Buchführung für den Fall, dass Sie diese selbst erstellen möchten. Hierzu bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, damit wir die Buchführungsdaten unkompliziert und einfach für die Jahresabschlusserstellung übernehmen können. Bei Bedarf schulen wir Sie und ihr Personal zu dem Thema Buchführung und Jahresabschluss.

 

Lohnabrechnungen

Wir erstellen für Sie die monatlichen Lohnabrechnung und führen für jeden Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnkonten. Dabei achten wir auf die Einhaltung der tariflichen und der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben. Sämtliche Meldungen an die Krankenkassen und Finanzämter gehören selbstverständlich ebenso zu diesem Aufgabengebiet, wie die Begleitung der Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger. Die Lohnbuchführung wird ausschließlich durch speziell qualifiziertes Personal übernommen.

 

Steuererklärungen/Gemeinnützigkeitserklärungen

Um die Steuerbegünstigung von dem zuständigen Finanzamt zu erhalten, müssen steuerbegünstigte Körperschaften in einem bestimmten Turnus eine sogenannte „Gemeinnützigkeitserklärung“ einreichen. Werden im Rahmen der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe bestimmte Umsatzgrenzen überschritten, müssen diese Einrichtungen auch Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen abgeben. Bei der Erstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Kostenrechnung / Controlling

Durch die gesetzlich erforderliche strenge Trennung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ist in größeren Einheiten eine Kostenrechnung / Controlling erforderlich. Hierzu bieten wir Ihnen ein umfassendes Controllingsystem, welches wir selbstverständlich bei Ihnen einrichten und erklären.

 

Spenden und Sponsoring

Steuerbegünstigte Körperschaften sind berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und dem Spender, eine Spendenquittung auszustellen, die dieser als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe geltend machen kann. Im Zusammenhang mit der Ausstellung von Spendenquittungen sind diverse rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Daneben generieren steuerbegünstigte Körperschaften zunehmend auch Einnahmen aus dem Sponsoring wobei mit gewerblichen Unternehmen langfristige Sponsoringverträge abgeschlossen werden. Hier sind die neuesten Verlautbarungen der Finanzverwaltung zu den ertrag- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen zu beachten.

 

Rücklagenbildung, Mittelverwendungsrechnung

Steuerbegünstigte Körperschaften können im Rahmen der „Gemeinnützigkeitserklärung“ bestimmte Rücklagen bilden und dadurch Mittel für bestimmte Vorhaben reservieren. Bei der Ermittlung der Rücklagen sind wir Ihnen gerne behilflich. Ebenso halten wir Sie über die Sie betreffenden steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden und beraten Sie auch zu angrenzenden Fachthemen.

 

Ebenso halten wir Sie über die Sie betreffenden steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden und beraten Sie auch zu angrenzenden Fachthemen.

 

 

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Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

Seminare

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